Guten Morgen,
einer Antragstellerin wurde im April 2019 Beratungshilfe bewilligt.
Nunmehr bittet sie mit Schreiben vom 15.07.2019 um Mitteilung, ob der Rechtsanwalt
die Beratungshilfe bereits bei Gericht abgerechnet habe.
Von der Kanzlei bekäme sie keine Auskunft zum Sachstand.
Bekommt die Antragstellerin vom Gericht die Information, ob der Rechtanwalt seine Kosten
gegenüber der Staatskasse geltend gemacht hat ?
Ich danke euch für eure Mithilfe :).