Hallo Zusammen,
ich habe ein Vollstreckungsproblem [Blockierte Grafik: https://www.foreno.de/images/smilies/icon_redface.gif] und bräuchte Eure Hilfe.
Die Schuldnerin unseres Mdt. ist Alleinerbin geworden. Im Rahmen eines Vollstreckungsauftrages habe ich u. a. Drittauskünfte einholen lassen, sie arbeitet, Konto hat sie lt. Bundesamt für Steuern keines. Der GV konnte die Dame bislang leider nicht antreffen und auch die VA noch nicht abnehmen.
Mein Chef meinte jetzt, ich solle das Konto des Erblassers pfänden, auf diesem soll lt. Mdt. eine ziemlich hoher Betrag drauf sein. Nun meine Frage, wie mach ich das?
Das Konto des Erblassers lautet ja anscheinend noch auf diesen, da die Schuldnerin ja lt. aktueller Drittauskunft vom Bundesamt kein Konto besitzt. Lt. Mdt. muss sie sich auch bislang um nichts gekümmert haben, sie hat wohl auch keinen Erbschein beantragt etc. und wohl auch die Erblasserkonten noch nicht auf sich umschreiben lassen.
Wenn ich jetzt einfach bei der Bank des Erblassers eine Kontopfändung mache und die Bank als Drittschuldner angebe, sagt die Bank mit Sicherheit, dass die Schuldnerin dort kein Konto hat. Wie mach ich in diesem Fall die Kontopfändung? Was muss ich hier genau angeben, dass die Pfändung klappt? Kann ich das Erblasserkonto in diesem Fall überhaupt pfänden?
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir diesbezüglich weiterhelfen könntet.