Hallo, ich habe folgende Frage:
Kann der Verzicht des Finanzamts auf eine Zwangssicherungshypothek eingetragen werden, wenn schon ein Insolvenzvermerk drin steht ?
Die Sicherungshypothek wurde 2001 eingetragen, der Inso-vermerk 2019.
Verzicht auf Zwangshypothek und Insolvenzvermerk
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Da vom insolventen Eigentümer keine grundbuchliche Erklärung abgegeben wird (und auch keine erforderlich ist), ist meiner Meinung nach der Insolvenzvermerk kein Eintragungshindernis.
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Als Folge des Verzichts gehört das Recht dann ebenfalls zur InsO-Masse.
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Der Verzicht wird ja allein auf Erklärung der Gläubigerin eingetragen und daher kein Problem.
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Danke euch !
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