Im Grundbuch wurde bei Anlegung des GB 1902 eine Nutzungsregelung eingetragen. Grundlage ist offenbar ein Auszug aus dem Grundbuche von.. über Grundstücke welche der Müller, Anna und Maier, Klaus zugeschrieben sind: Kulturart und Gewann (Fideikommisse, Obereigenthumsrechte): Müller, Anna Hofreite, die Bachgasse (unterer Stock) Maier, Klaus, Hofreite die Bachgasse (oberer Stock).
Erwerbstitel bei Müller: Erbschaft; bei Maier: Kauf.
1965 waren als Eigentümer eingetragen: Bernd Müller (1a) und Beate Schneider (1b)
In Abt. II wurde eingetragen:
Lfde Nr. 1
a) Recht der Eigentümerin 1b) auf ausschließliche Benutzung des unterenStockwerks
b) Recht des Eigentümers 1a) auf ausschließliche Benutzung des oberenStockwerks; a) und b) mit Rang vom 09.Juli 1902. Eingetragen bei Anlegung desGrundbuches und hierher umgeschrieben am 12.10.1965
Jetzt wird der Antrag auf Löschung durch die Eigentümer aufgrund Todesnachweis der Berechtigten beantragt. Ist das möglich?