Mache gerade mal wieder und nur vorübergehend FH-Sachen und bin gerade unentschlossen:
Der Antragsgegner hat Einwendungen erhoben, Auskünfte über sein Vermögen + Einkünfte erteilt und Belege für die Einkünfte der letzten 12 Monate eingereicht. In dem Datenblatt für Einwendungen hat er in der Rubrik "Verpflichtung ab heute" angegeben: Monatsbeitrag 100,- € .
Für die Vergangenheit hat er nichts eingetragen. Auf einem separaten Blatt hatte er diverse Verbindlichkeiten/Verpflichtungen zusammengestellt. Die Summe der Rückstände bis 31.07.2019, die ihm mit dem Berechnungsblatt mitgeteilt wurde, ist dort u.a. auch aufgeführt.
Kann ich das so werten/auslegen, dass er sich auch bezüglich der Rückstände zur Zahlung verpflichtet und den entsprechenden Teil-UFB erlassen oder würdet ihr nochmal nachfragen?
Kann ich "Ab heute" in dem Zusammenhang dann auch so auslegen, dass des sich dabei um den Monat des beantragten lfd. Unterhalts handelt (Hier = 01.08.2019, Einwendungsbogen unterschrieben am 18.09.)?
Danke für eine Entscheidungshilfe ...