Hallo,
dem Betreuer wurde der Grundbesitz seiner Eltern übertragen. Vereinbart wurde ein unentgeltliches Wohnungsrecht an den Räumen im Erdgeschoss für die Betreute. (Schwester des Betreuers)
Diese sollen nun renoviert und saniert werden. Der Betreuer fragt an, ob er die Kosten dafür sowie die Kosten für die Neugestaltung des Gartens anteilig aus dem Vermögen der Betroffenen entnehmen kann.
Des Weiteren wurden neue Möbel sowie eine neue Küche für die Betroffene angeschafft.
Ich denke, dass die Kosten für die Sanierung der Räumlichkeiten und für die Neugestaltung des Gartens vom Betreuer selbst getragen werden müssen.
Die Kosten für die neuen Möbel und die Küche für die Betroffene sind meiner Meinung nach erstattungsfähig.
Gibt es andere Meinungen?