Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Eigentümer sind zu je 1/2 Miteigentumsanteil eingetragen.
Auf dem Grundstück lastet eine Buchgrundschuld. Die Gläubigerin hat die Löschungsbewilligung insgesamt abgegeben.
Der Eigentümer A möchte die Grundschuld löschen lassen. Der Eigentümer B nicht.
Jetzt beantragt Eigentümer A die Löschung an nur seinem MEA.
Ist das so möglich und wenn ja, wie ist das einzutragen? Und sind die Unterlagen die ich derzeit habe dafür ausreichend?
Vielen Dank