Hallo,
ich bearbeite erst seit Kurzem Urkundssachen.
Der Gläubiger ist eine Bank. Es geht um eine not. Urk., die umgeschrieben werden soll. Hier im AG war eine Ausfertigung der Urkunde, die mir vorliegt. Eine Urschrift nicht.
Der Gläubiger ist eine Bank. Sie beantragt die Änderung derUrkunde (Rechtsnachfolgeklausel?), dass die Bank nun anders heißt.
Sie beantragt außerdem, dass geändert wird, dass nun die ErbengemeinschaftSchuldner ist und nicht mehr der Erblasser.
Kann mir jemand sagen, welche Vorschriften gelten und wieKlausel und Verfügung heißt?
Danke schonmal.