Hallo zusammen,
ich habe einen etwas merkwürdigen Fall auf dem Tisch und brauch ein wenig Unterstützung.
Auf dem Grundstück der Gemeinde ist ein Erbbaurecht (für ein Verein) bestellt mit der Dauer bis zum 31.10.2017. Das Erbbaurecht ist mit einer Grundschuld belastet.
Im November 2017 haben die Beteiligten versucht das Erbbaurecht (inhaltsgleich) zu verlängern. Entsprechende Urkunde wurde auch beurkundet, der Vollzug beim Grundbuchamt beantragt, jedoch im Grundbuch im Jahr 2017 nicht mehr vollzogen. Mit der Folge, dass das Erbbaurecht erlöschen ist, und nicht mehr verlängert werden kann. Es muss also ein neues Erbbaurecht bestellt werden.
Das wäre grundsätzlich kein Problem. Die Rechte und Pflichten für den Zeitraum zwischen 12.2017 und jetzt könnte man ja schuldrechtlich regeln.
Allerdings verlangt das Grundbuchamt (zu recht natürlich), das Grundbuch zu berichtigen (also Löschung des Erbbaurechts) und zugleich auch die Entschädigungsforderung im Grundbuch einzutragen.
Es stellt sich für mich die Frage, ob ich die Zwischeneintragung (Erlöschen des Erbbaurecht + Eintragung der Entschädigungsforderung) vermeiden kann und das Erbbaurechtsblatt 1:1 übernehmen kann.
Ich befürchte, dass es nicht geht, finde aber nichts dazu.