Erwerbsvormerkung an Gesellschaftsanteil

  • Es liegt vor Kaufvertrag zwischen A und B.

    Im Grundbuch X ist A als Alleineigentümer eingetragen, im Grundbuch Y ist eine GbR als Eigentümer eingetragen.

    A ist mit weiteren Personen Gesellschafter dieser GbR.

    Jetzt soll "eine Vormerkung gem. § 883 BGB" für B "am Kaufgegenstand" (Grundbuch X und Grundbuch Y) eingetragen werden.

    Für Grundbuch X kein Problem.

    Aber kann in Grundbuch Y eine Erwerbsvormerkung auf dem Gesellschaftsanteil des A überhaupt eingetragen werden? Kaufgegenstand kann hier ja nur der Gesellschaftsanteil des A sein.

  • Wie ist denn hinsichtlich GB Y überhaupt der Kaufgegenstand beschrieben und wer ist als Eigentümer für Y im Vertrag aufgeführt? Vielleicht soll ja tatsächlich der gesamte Grundbesitz Y verkauft werden und es fehlen "nur" die Zustimmungserklärungen der übrigen Gesellschafter.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Alles klar! Also kann in GB Y keine Vormerkung nach § 883 BGB eingetragen werden.

    Kann in GB Y der Anspruch auf Abtretung des Gesellschaftsanteils durch eine Vormerkung gesichert werden, wenn ja müsste sich dies ausdrücklich aus der Urkunde ergeben oder müsste ich auslegen?

  • In Blatt Y kann die Vormerkung nicht eingetragen werden. Eigentlich wäre der Antrag zurückzuweisen. Da vorher anzuhören ist (ggf. telefonisch), kann man dabei die Gegenheit geben, den Antrag einfach zurückzunehmen.

  • Genau. Zurückweisung bzgl. Blatt Y ankündigen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Es ist unglaublich, wie viele Amateure in unserem Stand immer noch unterwegs sind, die nicht wissen, wie man den Erwerb eines Anteils an einer grundbesitzenden GbR absichert :mad:

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