Guten Morgen!
Bei mir meldet sich das Pflegeheim und teilt mit, dass sich vom Erblasser noch eine Halskette und rund 80 Euro in der dortigen Handkasse befinden.
Ich teile dem Pflegeheim mit, dass der Geldbetrag und die Wertsache zu hinterlegen ist, entweder hier oder beim Amtsgericht vor Ort und schicke die Hinterlegungsanträge mit.
Etliche Monate vergingen nun, ohne das am hiesigen Gericht ein Hinterlegungsantrag gestellt wurde. Die Hinterlegungsabteilung dort vor Ort teilt mir mit, dass dort ein Hinterlegungsantrag gestellt, nicht erfüllt und letztlich zurück genommen wurde.
Bereits 2 Telefonanrufe meinerseits im Pflegeheim führten zu nichts. Die zuständige Bearbeiterin ruft mich einfach nicht zurück.
Wo das Problem liegt, vermag ich nicht zu erkennen!
Meine eigene Recherche ergab nun, dass ich als Nachlassgericht das Pflegeheim nicht zur Hinterlegung zwingen kann und im Rahmen meiner Fürsorgepflicht Nachlasspflegschaft nach §1960 BGB anordnen müsste.
Bei dem Wert (ich gehe davon aus, dass das Schmuckstücknicht sehr wertvoll ist – es handelt sich um eine Halskette für Männer), bin ich unsicher, ob eine Pflegschaft nach §1960 BGB Sinn macht. Weiterer regelungsbedürftiger Nachlass ist nicht bekannt/vorhanden. Es liegen einige Erbausschlagungen und Gläubigeranfragen in der Akte vor.
Wie seht ihr den Fall und welche Möglichkeiten habe ich noch um Druck auf das Pflegeheim zu machen?
Beste Grüße Döner