Entlastung des Vorsorgebevollmächtigten der verstorbenen Betreuten

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    die Betreute ist verstorben und hat ein Testament hinterlassen. Danach erben der Ehemann allein und nach dem Tod des Ehemannes die Kinder.
    Der Ehemann lebt noch, hat aber einen Vorsorgebevollmächtigten, der nun die Entlastungserklärung im Namen des Betreuten (=Erbe) unterschrieben hat.

    Ist das zulässig? Ich habe irgendwie Bauchschmerzen damit :gruebel:

    Für Anregungen wäre ich dankbar.

  • Ist die Erteilung der Entlastung ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft und damit keine Vertretung zulässig?
    Nein! Daher geht das meines Erachtens.

    Natürlich würde ich prüfen, ob die Vorsorgevollmacht dies auch abdeckt.

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