Hallo, kann mir mal jemand die Folgen des § 118 ZVG für den bisherigen Eigentümer erklären?
Sachverhalt ganz einfach:
Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung (Miteigentumsanteil...), Ersteher zahlt jedoch das Gebot nicht und Forderung geht auf die Berechtigten (Grundpfandrechtsgläubiger...) über.
Welche Folgen hat dies für den bisherigen Eigentümer, insbesondere:
- Wer haftet und ab wann für die Hausgeldzahlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft und eventuelle sonstige laufende Kosten (Miete Energiezähler, etc.) ?
- Ebenso die Frage, ob Räumung der Wohnung bereits beantragt und durchgeführt werden kann ?
- Und ändert sich an dem Sachverhalt für den bisherigen Eigentümer wieder etwas, wenn innerhalb des Dreimonatszeitraums erneut die ZV betrieben wird ?