Mir liegt ein Zustellungsersuchen aus der Türkei vor. Die allgemeinen "wichtigen Hinweise", die türkischen Ersuchen immer beigefügt sind, sind nicht ins Deutsche übersetzt worden (nur englisch, deutsch, sorry,falsch von mir angegeben richtig: französisch, türkisch). Fallen diese auch unter die bei förmlicher Zustellung in deutscher Übersetzung beizufügenden Schriftstücke? Dann könnte ich ja nicht förmlich zustellen. Es ist nur a) angegeben.
Außerdem ist das "Muster 25" nur in deutscher Sprache beigefügt. Das müsste ja ausreichen?
(Sorry für die Fragen , die Sache ist leider auch noch eilig, weil im April Termin vor dem türkischen Gericht ist)
Edit: Ich habe mich bei den Übersetzungen vertan, beigefügt waren die "wichtigen Hinweise" in türkisch, englisch, französisch