1990 wurde ein Testament errichtet in dem sich die Eheleute zu Alleinerben eingesetzt haben. Schlusserbin soll die Nichte sein.
2008 hat der überlebende Ehegatte eine Verfügung zugunsten Dritter bei einer Bank unterschrieben. Das Guthaben bei der Bank macht nahezu den gesamten Nachlass aus.
Die eingesetzte Schlusserbin verlangt die Auszahlung der Bankguthaben an sich und widerruft die Verfügung zugunsten Dritter gegenüber der Bank.
Die Bank will das Guthaben hinterlegen, da die Parteien sich uneinig sind über die Auszahlung der Beträge.
Muss ich das Geld annehmen? Ist es nicht Sache der Bank zu entscheiden, an wen ausgezahlt wird?