Hallo,
der Betroffene hat in Begleitung seiner Betreuerin Geld von seinem Sparbuch abgehoben. Ein von dem Betroffenen unterschriebener Auszahlungsbeleg liegt vor.
An die Bargeldabhebung kann er sich nicht mehr erinnern und er weiß nicht, wofür der das Geld verwendet hat.
Die Betreuerin gibt an, dass der Betroffene ihr das Geld (10.000,00 €) für die bisherige Unterstützung geschenkt hat.
Ich denke, dass Sie das Geld zurück zahlen muss.
Gibt es andere Meinungen?