Hallo!
Ich habe einen Antrag auf Wohnungskündigung bekommen. Da laut Gutachten keine freie Willensbildung bei dem Betroffenen vorhanden ist, habe ich einen Verfahrenspfleger bestellt. Dieser war auch bei dem Betroffenen in der Kurzzeitpflege. Da sagte der Betroffene, er wolle wieder nach Hause und der Verfahrenspfleger meinte, das müsse gehen und ich solle die Genehmigung verweigern. Die Betreuerin teilt mir mit, der Betroffene sei im Winter mehrfach nur mit einer Windel bekleidet auf der Straße unterwegs gewesen. Außerdem habe er selbst zugestimmt, ins Heim zu gehen, wenn er in ein Bestimmtes kommt. Zudem schickte sie mir ein Attest, des Hausarztes, dass der Betroffene in ein Heim müsse. Jetzt wollte ich mir die Sache doch selbst ansehen, da kam die Mitteilung, dass der Betroffene nun in seinem Wunschheim, ca. 100 Km von hier, lebe.
Jetzt ist guter Rat teuer, besonders in der aktuellen Pandemie-Situation.
Ich wollte eigentlich ein Gutachten in Auftrag geben, aber 1. ich erreiche bei dem örtlich nun zuständigen Gericht niemenden, um nach einen dort tätigen Gutachter zu fragen und 2. weiß ich nicht, ob und wann ich ein Gutachten bekommen kann.
Ich könnte natürlich die Kollegen vor Ort um eine Rechtshilfenanhörung bitten, aber die werden sich derzeit auch bedanken.
Der Betroffene ist mittellos, sodass die Zeit drängt (Kündigung der Wohnung wegen Nichtzahlung der Mieten).