Hallo zusammen,
ich habe eine Betreuerin, die gerne die höchste Vergütungsstufe abrechnen möchte (Tabelle C). Sie trägt vor, dass sie den Abschluss "staatlich anerkannte/r Betriebswirt/in des Handwerks" hat und dieser Abschluss mit einer Hochschulausbildung vergleichbar wäre.
Hatte jemand schon einmal so einen Fall? Ich habe keine Rechtsprechung dazu gefunden. Da diese berufsbegleitende Fortbildung weniger Unterrichtsstunden als der Abschluss "Betriebswirt (VWA)" umfasst, bin ich geneigt zu sagen, dass der Abschluss nicht mit einer Hochschulausbildung vergleichbar ist. Der BGH hatte ja entschieden, dass der Betriebswirt VWA mit 1000 Stunden nicht ausreichend ist.