Ich habe hier folgenden Fall:
A verkauft Grundbesitz an B.
B wiederum verpflichtet sich, den gekauften Grundbesitz an C (Sohn von A) zu übertragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind/werden.
Zur Sicherung des Anspruchs von C (der aber im Kaufvertrag zwischen A und B nicht beteilgt ist) soll eine Auflassungsvormerkung eingetragen werden.
Ist das in Ordnung, oder übersehen wir hier irgendetwas?