Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Zuständigkeit innerhalb einer Einziehung,
Ich bin Rechtspflegerin für Jugendstrafsachen an einem Amtsgericht.
Im Urteil wurde die Einziehung eines Geldbetrages angeordnet. Die Einziehung erfolgt zugunsten mehrerer Personen. Bei der Einleitung der Vollstreckung ist mir aufgefallen, dass bzgl. einiger Berechtigter keine Adressen in der Akte zu finden sind. Ich habe die Akte daher dem Richter vorgelegt. Der Richter hat die Akte der StA vorlegt. Der StA sind die Anschiften auch nicht bekannt und verweisen darauf, das man über ein Auskunftsersuchen an die Banken der Geschädigten die Anschriften ermitteln könnte, sofern die Kontonummern der Geschädigten bekannt sein sollten. Der Richter legt mir daraufhin die Akte wieder vor.
Wer ist jetzt für die Ermittlung der Anschriften zuständig?
Dankeschön