Ich habe hier einen etwas ungewöhnlichen Fall:
S hat seinerzeit in einem Gerichtstermin (1 O 1/16) mit M einen Vergleich über diverse Zahlungen geschlossen. In diesem Vergleich hat S auch auf Ansprüche gegenüber V verzichtet. V hat den Verzicht in dem Gerichtstermin angenommen.
S hat aufgrund eines Beschlusses (1 O 2/20) eine Sicherheitsleistung zur Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem o.g. Vergleich hinterlegt. Im Tenor des Beschlusses sind S als Antragsteller und M und V als Antragsgegner aufgeführt. Entsprechend ist die Hinterlegung für 1) S sowie 2a) M und 2b) V als Empfangsberechtigte erfolgt.
M (nur M!) hat aufgrund des Vergleichs den Herausgabeanspruch von S gepfändet.
Ich habe jetzt folgende Probleme:
- Was gebe ich jetzt in der Drittschuldnererklärung an? Wird der Anspruch anerkannt oder: Wird der Anspruch nicht anerkannt, weil ein weiterer Berechtigter (V) vorhanden ist.
- Was muss M vorlegen, damit eine Auszahlung erfolgen kann?
- Ist es egal, ob M die Auszahlung an sich ohne Angabe, ob die Auszahlung aufgrund des PfÜBs erfolgt, beantragt?
- Wie müsste eine Erklärung von V aussehen, damit an M ausgezahlt werden kann?
- Muss S auch noch eine Erklärung abgeben?
Ich hoffe, ihr könnt mit weiterhelfen.