Eine Erbin beeidet bei einem Notar einen umfangreichen Erbscheinsantrag. Der Antrag geht mit allen Urkunden zum Gericht und dort liegt er... Auf mehrere Erinnerungen bekommt der Nachlasspfleger, der auch die umfangreichen Erbenermittlungen machte, Bescheid
dass man bald soweit ist.
Auf Nachfrage bei einem anderen Rechtspfleger des gleichen Gerichts bekam er die Information, dass der Rechtspfleger, der den Vorgang vorliegen hat fleissig ermittelt. Er wurde dann vom Nachlasspfleger angeschrieben, dass man bei der Ermittlungstätigkeit viele Informationen, teilweise auch Urkunden hat, die aus dem Erbscheinsantrag natürlich nicht ersichtlich sind oder Anfragen bei anderen Gerichten bezüglich Nachlassakten. (Das geht nur aus der Abrechnung und den Zwischenberichten hervor, wenn man sorgsam liest) und dass er diese Unterlagen gerne vorgelegt bekommt. Daraufhin die Antwort, der Erbschein würde kurzfristig erteilt.
Da viele Erben sehr betagt sind, fängt nach Erbscheinserteilung, wahrscheinlich erneut die Suche an nach deren Erbeserben.
Was kann der Nachlasspfleger tun außer freundlich zu erinnern?