Hallo ich stehe gerade etwas aus dem Schlauch,
der Betreuer ist der Bruder des Betroffenen.
Der Bruder möchte dem Betroffenen 20.000 EUR als zinsloses Darlehen überweisen, um die Pflegeheimkosten weiterhin zahlen zu können.
Für den Abschluss des Privatdarlehensvertrag hat meine Vorgängerin einen Ergänzungsbetreuer bestellt. Dieser wurde dann gebeten, eine Kopie des Darlehensvertrag einzureichen, sobald dieser geschlossen ist.
Bisher wurde lediglich eine Bestätigung über die Überweisung der 20.000 EUR eingereicht, sodass ich jetzt die Einreichung des Darlehensvertrages moniert hätte, aus welchem sich ergeben sollte, dass das Darlehen zinslos ist und welche Rückzahlungsbedingung vereinbart wurde.
Mich wundert es, dass meine Vorgängerin nichts zur Genehmigung geschrieben hat. Oder lieg ich falsch und es ist hier kein Fall des § 1822 Nr. 8 BGB ?