Guten Morgen!
Ich habe hier ein älteres Verfahren welches schon 2 Kollegen vorher in der Hand hatten.
1. Instanz Urteil: Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
2. Instanz Vergleich: Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 15 % die Beklagte 85 % zu tragen
Beide Kollegen vorher haben den KFA zur 1. Instanz der Beklagten zurückgewiesen mit der Begründung, dass der Vergleich sich nur auf die 2. Instanz beziehen würde.
Ich habe mich davon etwas beeindrucken lassen und habe per Beschluss seinen KFA zurückgewiesen. Der RA hat nun Rechtsmittel eingelegt...ich meine zu Recht, denn "Kosten des Rechtsstreits" (dass die Kläger mir zustimmen ist natürlich fast schon logisch, aber ich meine die Beklagte hat Recht?
Danke!