15. Juni 2020 um 10:40 #1 Hallo,welche Rechtsmittelfrist gilt bei der Versagung einer Innengenehmigung (§ 1811 BGB)?
15. Juni 2020 um 13:00 #2 War hier schon Thema:https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…-Rechtspflegers
15. Juni 2020 um 16:09 #3 Seit dem Inkrafttreten des FamFG im Jahre 2009 hat sich an der Beschwerdefrist nichts geändert.