Im Grundbuch sind landwirtschaftliche KG s eingetragen. Die Komanditisten und die phG haben ihre Gesellschaftsanteile auf einen phG übertragen und sind aus der Gesellschaft ausgeschieden. Nun soll der verbliebene phG im Wege der Grundbuchberichtigung (Berichtigungsbewilligung und HR Anmeldungen) im Grundbuch eingetragen werden. Für die Übertragung werden Abfindungen gezahlt.
Benötige ich hierfür eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung und die Genehmigung nach § 2 GrdstVG? Ausnahmetatbestände bzgl. der Größen liegen nicht vor.
§ 24 BauGB und § 2 GrdstVG bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen bzw Ausscheiden
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Es handelt sich nicht um den Verkauf eines GRUNDSTÜCKS, somit liegt auch kein Vorkaufsfall nach dem BauGB vor. Die GB-Berichtigung (sic!) auf Grund von Gesellschafterwechseln in einer KG ist kein Fall nach dem GrdstVG. Allenfalls könnte man an eine analoge Anwendung des Abs. 2 Nr. 2 denken, aber dann würde "Übertragung an ein anderes Mitglied der Gemeinschaft/Gesellschaft" greifen. Also m.E. 2x nein.
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Du meinst sicher "somit liegt auch kein Vorkaufsfall nach dem BauGB vor.":D
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Du meinst sicher "somit liegt auch kein Vorkaufsfall nach dem BauGB vor.":D
Stimmt! Danke für den Hinweis !
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