Hallo zusammen,
kann ein ehemaliger Rechtspfleger als Berufsbetreuer nach Tabelle C abrechnen? Hatte das schonmal jemand oder wurde das schonmal entschieden. Habe leider nichts gefunden.
Vielen Dank schonmal
Grüße
Hallo zusammen,
kann ein ehemaliger Rechtspfleger als Berufsbetreuer nach Tabelle C abrechnen? Hatte das schonmal jemand oder wurde das schonmal entschieden. Habe leider nichts gefunden.
Vielen Dank schonmal
Grüße
Ja, selbstverständlich hat der Rechtspfleger die entsprechende Qualifizierung für die höchste Stufe.
Danke für die schnelle Antwort.
Dann ist das ja eine echte Alternative zu dem eher klein vergüteten Staatsdienst
Es gibt durchaus einige, die das so machen.
Man muss halt abwägen
Möchte noch anmerken, dass das meistens der Bezirksrevisor vorgibt bzw. dieser angehört werden kann wenn es zu Lasten der Staatskasse geht.
Möchte noch anmerken, dass das meistens der Bezirksrevisor vorgibt bzw. dieser angehört werden kann wenn es zu Lasten der Staatskasse geht.
In Zweifelsfällen ja, aber der besteht hier nicht
[FONT="]Die Vergütung bei Diplom Rechtspfleger ist bis dato noch nicht entschieden, was auch ein Indiz dafür sein könnte, dass es eher klar sein dürfte. [/FONT]
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[FONT="]Um die Vergütungsstufe in Tabelle C zu begründen gibt es in der einschlägigen Kommentierung gute Argumente. Siehe:[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Staudinger/Bienwald (2020) BGB § 1836; Rdnrn.:182; 198[/FONT]
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[FONT="]Jaschinski[/FONT][FONT="] in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 4 VBVG (Stand: 15.10.2019); Rdnr.: 35[/FONT]
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