Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Käufer „X“ bevollmächtigt im Kaufvertrag den Verkäufer „Z“ für die jeweiligen Nachbargrundstücke Grunddienstbarkeiten einzutragen.
Auflassung wird vollzogen. Und einige Monate später bewilligt und -antragt der Verkäufer die Eintragung von Grunddienstbarkeiten.
Die Grunddienstbarkeit wird eingetragen.
Aus der Eintragungsbewilligung geht jedoch nicht hervor, dass der Verkäufer „Z“ aufgrund der Vollmacht, welche in dem o. g. Kaufvertrag enthalten ist, Bezug genommen wird.
Der Käufer „X“ begehrt nun die Eintragung eines Amtswiderspruchs.
Mir fällt keine andere Alternative ein, außer den Widerspruch einzutragen.
Wie seht ihr es?