Hallo an alle,
es geht um 2 Fälle
a) Kläger muss Kosten des Rechtsstreits tragen. Der Beklagte hat ausnahmsweise auch einen Vorschuss geleistet (bzw. auf Anordnung leisten müssen; es ging um eine Übersetzung). In der Kostenabrechnung wurde auch dieser Vorschuss auf die Schuld des Klägers angerechnet (nach welchem Gesetz oder Verwaltungsanordnung auch immer). Der Beklagtenvertreter reicht einen KOF-Antrag ein, ohne eine Zusetzung von Gerichtskosten bzw. eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses zu beantragen. Daraus könnte man ableiten, dass er mit einer Rückerstattung seiner "Vorleistung" gerechnet hatte statt einer Anrechnung, auch wenn er selber den Übersetzer beantragt hatte.
Wie würdet Ihr jetzt vorgehen?
b)
Kläger bekam PKH mit Raten. Später erfolgte eine Kostenquotelung, wobei der Beklagte den größeren Anteil trägt. Die PKH-Vergütung (aufgrund relativ niedrigen Streitwerts identisch mit Wahlanwaltsvergütung) wurde bereits ausbezahlt. Der Kläger ist erstaunt, dass er von der Kasse zur Leistung der Raten aufgefordert wird, obwohl das Urteil "doch etwas anderes sagt". Gegen den Beklagten wurden amtsbekannt schon etliche Strafverfahren geführt und er steht deshalb wohl auch unter Bewährung. Der Kläger selbst war auch Opfer in einer dieser Verfahren. Insgesamt dürften auch angesichts des "Heranwachsendenaltes" des Beklagten die Aussichten sehr schlecht sein, von ihm Geld als Entscheidungsschuldner zu bekommen. Macht es aus Eurer Sicht Sinn, dennoch die Einstellung der PKH-Ratenzahlung zu beschließen? Da der Kläger angefragt hat, warum er -trotz eigener schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse- zahlen soll, müsste ich ihm auch Bescheid geben, wenn ich keinen förmlichen Beschluss bezüglich der (zumindest vorübergehenden, falls Widerruf denkbar) Einstellung mache. Aber aus Datenschutzgründen muss ich mich ja zurückhalten, die diversen amtsbekannten Umstände zu erwähnen.
Ich bin unschlüssig bezüglich der weiteren Vorgehensweisen und wäre für Tipps dankbar.