Es liegt vor: nicht vollstreckbare Grundschuldbestellung. Die Unterschriften der Eigentümer befinden sich auf der Seite der Unterschriftsbeglaubigung. Diese sieht wie folgt aus:
"Unterschriftsbeglaubigung
Die Unterschriften haben heute eigenhändig vor mir vollzogen, jeweils ausgewiesen mit Personalausweis
Eigentümer X
Eigentümer Y
Unterschrift Eigentümer X Unterschrift Eigentümer Y
Die Unterschriften werden öffentlich beglaubigt."
Der Vermerk über die Leistung der Unterschriften und die Unterschriften sind somit in umgekehrter Reihenfolge.
Geht das?