Guten Morgen!
Ich hoffe, dass ich bald weniger nerve und etwas sicherer in meinem Sachgebiet bin
Ich habe hier eine Akte, bei der ein Betreuerwechsel erfolgt ist. Meine Vorgängerin hat den ehem. Betreuer mehrfach - und zuletzt unter Androhung von Zwangsgeld - aufgefordert, die Schlussrechnung vorzulegen. In der Zwangsgeldandrohung hat sie ihm noch geschrieben, dass die Zustellkosten in Höhe von 3,50 € von seiner Vergütung abgezogen werden. Nun reicht der Betreuer die SchlussR ein samt Vergütungsberechnung und möchte wissen, auf welcher Grundlage ihm die 3,50 € von der Vergütung abgezogen werden sollen.
Die Zustellungskosten hat er ja verursacht durch sein Verhalten, das bekomme ich irgendwie noch hin. Aber mal eine ganz praktische Frage: Ist das gangbar? Ich habe die Vorgehensweise so weder in der praktischen Ausbildung noch in anderen Akten gesehen. Müssten hierfür nicht die Ansprüche gegeneinander aufrechenbar sein?