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Mit liegt ein Unterhalts-PfüB-Antrag vor. Vor über 10 Jahren wurde PKH für die Zwangsvollstreckung bewilligt. Ich bin der Ansicht, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Gläubigers/ Kindes sich mittlerweile geändert haben können, und hätte gern einen aktuellen PKH-Antrag nebst Belegen.
Wie seht ihr das?