Liebe Mitstreiter,
mir liegt ein Antrag auf Wahlverteidigervergütung vor - keine Abtretung.
Der Mandant ist verstorben, deshalb wurde das Verfahren nach § 206a StPO eingestellt. Notwendige Auslagen der Angeklagten trägt die Staatskasse.
a) Ist der Anwalt antragsberechtigt zur Stellung des Kfa?
b) Die Geldempfangsvollmacht dürfte doch erloschen sein, also bräuchte ich eine Vollmacht der Erben, oder?
c) er gibt an, dass wahrscheinlich der Fiskus erben wird und bittet von Amts Wegen Auskunft beim Nachlassgericht einzuholen. Dürfte ich das in dem Fall überhaupt bzw. muss ich das machen?
Ich danke euch schon mal für eure Hilfe.