Hallo,
soweit mir bekannt, können Gerichtsakten auch zur Einsicht an Anwälte verschickt werden. Ein Anspruch darauf besteht wohl nicht. Können Akten (hier Betreuungs- oder Nachlassakten) auch an gesetzliche Betreuer oder Pfleger gem. § 1913- kurzzeitig versandt werden? Die Frage stellt sich auch im Hinblick auf Corona, wo persönliche Kontakte evt. nicht empfohlen oder sogar verboten sein können.
mfg