Ich benötige mal eure Hilfe bei folgender Problematik.
Ich habe hier eine Erbauseinandersetzungsvereinbarung vorgliegen, die ich für meinen Betreuten nach § 1822 Nr.2 BGB genehmigen soll.
Die Gelder wurden bereits entsprechend der Vereinbarung aufgeteilt. Einer der Miterben hat dies auch gern angenommen aber wirkt nun nicht an der Vertragsunterzeichnung mit.
Kann ich eine betreuungsgerichtliche Genehmigung auch bei fehlender Mitwirkung eines Miterben erteilen? Die Erbengemeinschaft besteht aus 3 Miterben.
Danke für eure Hilfe.