In einer mir vorliegenden Grundschuldbestellung fehlt die Angabe der Zinshöhe.
Aufgrund meiner Zwischenverfügung reicht der Notar jetzt ein Schriftsstück ein überschrieben mit dem Wort "Beschluss" und dem Text: die Grundschuld vom … wird dahingehend ergänzt, dass es richtig heißt: dann wird der Satz aus der Grundschuldbestellung mit der Angabe der Zinshöhe wiederholt. Versehen mit Unterschrift und Siegel des Notars. die UR-Nr. der Grundschuldbestellung ist auch angegeben.
Kann der Notar einen Beschluss machen?
Könnte man das Ganze als Urkundenberichtigung auslegen?
Eine Vollmacht für den Notar oder die Angestellten ist in der Grundschuldbestellung nicht enthalten.