Das Thema ist ja nicht neu, mich würde aber mal interessieren, ob die Runde hier neue Entscheidungen, Meinungen etc. kennt:
IV verkauft im eröffneten IN-Verfahren des S (natürliche Person) dessen Hausgrundstück für 250.000,- €, angesichts bestehender wertausschöpfender Drittrechte bleibt für die Masse nur ein frei ausgehandelter Massebeitrag von 7.500,00 €.
Nun stellt sich heraus, dass der Verkauf Einkommensteuerforderungen in Höhe von rd. 40.000,- EUR als Masseverbindlichkeiten auslöst. Der Betrag würde die sonstige Masse - nach Abzug der Verfahrenskosten - komplett auffressen, es gibt keine Quote für die § 38er-Gläubiger mehr.
Frage: Vorwerfbares Verhalten = Schadenersatz gg. den IV? Hätte er die Immobilie freigeben müssen, um die Steuerforderung zu vermeiden? Besonderheit ist, dass eine durchaus komplizierte steuerliche Lage besteht, nach Meinung A wäre nur eine geringe Steuerforderung herausgekommen, nach Meinung B - die das FA vertritt - eben die 40.000,00 EUR.