Hallo,
ich habe einen Antrag auf Genehmigung zur Zustimmung zur Verpfändung des Anspruchs auf vorzeitige Rückübertragung des Vermögens zur Deckung von Pensionsverpflichtungen vorliegen.
Der Betreute bezieht eine Pension von einer GmbH. Diese hat den Anspruch auf vorzeitige Rückübertragung des Vermögens an alle Versorgungsberechtigten an einen Verein verpfändet. Dem soll der Betreute nun zustimmen. Die Betreuerin beantragt die Genehmigung dazu.
Die Zustimmungserklärung lautet: Mir steht ein Pensionsanspruch gegenüber der GmbH zu. Der Verein hat die Verpfändungserklärung der GmbH in meinem Namen angenommen, mit der die GmbH für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Treuhandvertrages ihre Forderungen auf Rückübertragung des vom Verein gehaltenen Treuhandvermögens an die Inhaber der Pensionsforderungen verpfändet hat.
Gibt es dafür einen Genehmigungstatbestand? Würde § 1812 BGB in Frage kommen? Für Hinweise wäre ich dankbar.