Hallo,
ich bearbeite gerade die Ersteintragung einer Genossenschaft und habe dabei ein Problem mit der Mindestmitgliederanzahl.
Mitglieder sind Person A und B und eine GbR mit Personen A+B.
Ich frage mich jetzt, ob das so wohl in Ordnung ist, weil es mir so nicht zulässig vorkommt.
Die grundlegende Frage ist daher, ob eine GbR Mitglied einer Genossenschaft sein kann.
Weiß jemand etwas dazu? Ich bin leider nicht fündig geworden...