Ich habe hier zwei uralte Uraltverfahren, bei welchen in beiden aufgrund mehrerer ausstehender Qoutenzahlungen aus anderen Insolvenzverfahren die Nachtragsverteilung anordnet wurde.
Jetzt ist die Lage derart, dass im Verfahren A die Nachtragsverteilung erst erfolgen kann, wenn die Quote aus dem Insolvenzverfahren B eingegangen ist. Im Verfahren B wiederum wird noch auf eine Quotenzahlung aus dem Verfahren A gewartet usw.
Leider hat im Vorfeld niemand gesehen, dass sich hier zwei Forderungen aufrechenbar gegenüber stehen, so dass in beiden Insolvenzverfahren die Forderungen jeweils zur Insolvenztabelle festgestellt wurden.
Kann ich jetzt noch eine Aufrechnung der Forderungen vornehmen?
Müsste doch eigentlich gehen, eine Rücknahme der Forderung durch Erlöschen ist doch jederzeit (auch nach Bestätigung des Verteilungsverzeichnisses) möglich.
Oder muss ich in einem Verfahren beginnen und dann solange wechselseitig verteilen, bis ich im nichtmehr relevanten Centbereich lande?