Hallo miteinander
Ich bin noch recht frisch in der StA und stehe grad auf dem Schlauch. Es wurden zwei Strafen in einem Urteil ausgesprochen:
Strafe a) 1 Jahr 4 Monate Freiheitsstrafe
Strafe b) 5 Monate Freiheitsstrafe
Der VU hat bereits ca. 10 Monate U-Haft hinter sich und ist nach wie vor in der JVA. Von dieser kam jetzt ein Anruf.
Grundsätzlich wäre ja Strafe b) vor Strafe a) zu vollstrecken, da kurz vor lang. Wenn dann allerdings die U-Haft angerechnet wird, wäre die Strafe erledigt und wir hätten noch U-Haft über. Muss man jetzt die Vollstreckungsreihenfolge ändern, um das zu vermeiden? Oder rechnet man den Rest auf Strafe a) an? Ist der "entgangene" 2/3-Termin bei Strafe b) egal?
Ich glaube ich hab grad nen Knoten im Kopf
Wäre sehr dankbar für Tipps!