Im Rahmen der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche benötige ich Akteneinsicht in eine Strafakte, der ein steuerliches Ermittlungsverfahren (Steuerfahndung) zu Grunde liegt.
Ziel ist es zu wissen, welche Kenntnisse zum Fortgang des Verfahrens der Straftäter zu bestimmten Zeitpunkten hatte.
Befinden sich die Akten nach der Verurteilung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder werden diese an das mit den Ermittlungen betraute Finanzamt zurück gegeben?