Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage. Folgender Fall:
Es liegt ein gemeinschaftliches Testament vor, in welchem sich die Ehegatten x und y gegenseitig zu befreiten Vorerben einsetzen. Nacherben des x sind seine Kinder s und t, Ersatznacherben sind die jeweiligen Abkömmlinge. Nacherben der y sind ihre Brüder u und v. Der Nacherbfall tritt ein beim Tod des Vorerben. Heiratet der Vorerbe wieder, so soll er mit den Nacherben des Verstorbenen gesetzliche Teilung halten. X ist jetzt verstorben.
Wie lautet der Erbschein?
X ist beerbt worden von y allein. Nacherbfolge ist angeordnet. Sie tritt ein beim Tod der Vorerbin hinsichtlich des gesamten Nachlasses oder bei der Wiederheirat der Vorerbin hinsichtlich 1 / 2 des Nachlasses. Die Vorerbin ist befreit nach §2136 BGB. Nacherben sind s und t. Ersatznacherben sind die Abkömmlinge der Nacherben.
Abwandlung:
s und t schlagen die Nacherbschaft aus um den Pflichtteil geltend zu machen. Wie ist dann die Erbfolge? Liegt ein Ausschluss der Ersatznacherben vor? Eine Doppelbegünstigung eines Stammes liegt ja nicht direkt vor, da beide den Pflichtteil geltend gemacht haben
Für Meinungen wäre ich sehr dankbar!