Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem.
Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung ist gestellt.
Bei den "Parteien" handelt es sich um getrennt lebende Ehegatten.
Darauf hin habe ich mitgeteilt, dass für den Fall, dass
die Eheleute in Gütertrennung leben, der Nachweis durch ein
Zeugnis des Güterrechtsregisters zu erbringen ist.
Bei Zugewinngemeinschaft bedarf es der Zustimmung des
anderen Ehegatten - Ausnahme, wenn das zur Versteigerung
anstehende Grundstück nicht das ganze Vermögen des Ehegatten
darstellt.
Und nun habe ich das Problem.
Die beiden Parteien, beide anwaltlich vertreten, streiten sich
wie nichts Gutes.
ich kann so im Ergebnis nicht nachvollziehen, ob es sich dabei
um das Vermögen im Ganzen handelt oder nicht. Antragsteller
und Antragsgegnerin haben noch gemeinsam weiteren Grund-
besitz, dort lebt der Antragsteller. Das Objekt (zu dem der An-
trag auf Teilungsversteigerung gestellt wurde), in dem die
Antragsgegnerin lebt, , ist noch belastet - wie hoch kann sie
angeblich nicht sagen. Sie bemüht sich, die entsprechenden
Unterlagen beizubringen. In diesem Objekt gibt es ein Cafe und
ein altes Museum.
Das Güterrechtsverfahren ist seit 2018 anhängig.
Ich weiß einfach nicht, wie ich jetzt mit diesem Antrag auf Anordnung
umgehen soll.
Die Antragsgegnerin beantragt, den Antrag abzuweisen und hilfs-
weise für den Fall, dass ich anordne, Einstellung gem. § 180 IIIZVG.
Weiß jemand Rat?