Eine Stellplatzdienstbarkeit mit Lageplan enthält in der Bewilligung die Bestimmung:
"Der Eigentümer des dienenden Grundstücks ist jedoch berechtigt, die Stellplätze innerhalb der Fläche des dienenden Grundstücks beliebig zu verlegen."
Ist eine lastenfreie Abschreibung gemäß § 1026 BGB - aufgrund des Lageplans - möglich?