Hallo Community,
folgende Frage wurde seitens einer Gemeinde gestellt und ich werde leider nicht so recht fündig, was eventuelle Antworten betrifft:
Ist eine Zwangshypothek an einem herrenlosen Grundstück eintragbar?
An sich würde ich sagen, das ist nicht möglich, da der Schuldner zwingend als Eigentümer voreingetragen sein muss.
Vielleicht hatte ja schon jemand die gleiche Frage auf dem Tisch liegen und ist zu der gleichen oder einer anderen Antwort gelangt?
Vielen Dank für die Hilfe!