Im Grundbuch ist unter BV-Nr. 1 das Grundstück Flst. X eingetragen und unter BV-Nr. 2 zu 1 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flst. Y.
Jetzt wird eine noch zu vermessende Teilfläche des Flst. X verkauft. Der unter BV-Nr. 2 zu 1 eingetragene 1/2 Miteigentumsanteil wird ausdrücklich nicht mit verkauft.
Jetzt soll an der verkauften noch zu vermessenden Teilfläche des Flst. X eine Auflassungsvormerkung eingetragenen werden.
Geht das oder ist aufgrund des unter BV-Nr. 2 zu 1 eingetragenen Miteigentumsanteils etwas zu beachten?