Ich komme bei folgendem Fall nicht so richtig weiter.
Es liegt mir eine Teilungserklärung vor, in der u.a. Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss begründet wird.
Diesbezüglich wird in der TE später angegeben, dass abweichend von dem Aufteilungsplan und der Abgeschlossenheitsbescheinigung das Wohnungseigentum Nr. 1 zu Wohnzwecken dient.
Lt. Aufteilungsplan befindet sich im EG eine Gewerbeeinheit, in der eine Kochnische und ein WC mit Waschbecken eingezeichnet ist. In der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird diesbezüglich die Abgeschlossenheit der nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen bescheinigt.
Hättet ihr im Hinblick auf die fehlende Identität der Angaben in der TE mit dem Aufteilungsplan und der Abgeschlossenheitsbescheinigung Bedenkenoder würde euch die ergänzende Erklärung in der TE ausreichen (Schöner /Stöber, 16. Aufl, Rdn. 2854) ?