Für die Zustellung nach Großbritannien finden ja nun das Haager Übereinkommen und das Deutsch-Britische Rechtshilfeabkommen Anwendung. Nach dem Deutsch-Britischen Rechtshilfeabkommen kann die Zustellung auch durch Einschreiben erfolgen. Ich bin mir nun unsicher, ob der Zustellung durch Einschreiben zwingend Übersetzungen beizufügen sind.
Vielen Dank für die Antworten.