ich habe hier ein Insolvenzverfahren wonach die RSB versagt wurde. Die Schuldnerin ist unbekannten Aufenthalt und zudem wurde ihr die Stundung wieder aufgehoben.
Jetzt habe ich noch offene Gerichtskosten. Kann ich die Akte nunmehr weglegen und die Kosten zum Soll stellen oder geht dies nicht wenn die Schuldnerin unbekannten Aufenthalts ist. Wie beendet ihr solch ein Verfahren?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe:)
Versagung unbekannter Aufenthalt mit Stundungsaufhebung
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Ich stelle die Kosten zu Soll, man kann in ForumStar bei der Schuldnerin einen Haken setzten für unbekannten Aufenthalt, dann weiß die Kasse Bescheid.
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das ist eine Frage der Kasse ob die eine Sollstellung nimmt mit unbekannter Anschrift
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Richtig, Sollstellung zur Kasse, die Vollstreckung der Kosten ist dann deren Sache.
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